Veranstalter
Veranstalter des Zürich PhotoSlams ist die Light + Byte AG.
Zulassung als Wettbewerbs-Teilnehmer/in
Zum Wettbewerb zugelassen ist jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Für den Bühnenauftritt am 25. November 2019 wird die Kommunikation und Präsentation in deutscher Sprache vorausgesetzt.
Bildrechte
Mit der Annahme der Teilnahmebedingungen bestätigt die Kandidatin/der Kandidat, dass die Bildrechte des hochgeladenen Bildes vollständig bei ihr/ihm liegen und dass die Light + Byte AG (und involvierten Drittparteien z.B. Sponsor), die für den Wettbewerb eingereichten Bilder und Videos uneingeschränkt verwenden dürfen.
Registrierung und Einsendefrist für die Teilnahme am Wettbewerb
Die Einsendefrist für die Teilnahme am Wettbewerb läuft am 31. August 2019 ab. Die Registrierung als Wettbewerbsteilnehmer/in erfolgt durch die Onlineregistrierung auf der Webseite zuerichphotoslam.ch. Für eine erfolgreiche Registrierung für den Wettbewerb werden vollständige Angaben zur Person benötigt. Zudem muss bei der Registrierung zwingend ein Bild, das du selbst fotografiert hast, hochgeladen werden. Dieses dient der Jury als Grundlage für die Nominierung der 10 Finalisten. Pro Kandidat darf nur ein Foto eingesendet werden. Bei mehreren Einsendungen zählt das Bild, das als erstes eingesendet wurde. Die weiteren Einsendungen können für die Nominierung nicht berücksichtigt werden. Das erfolgreiche Hochladen des Bildes/der Bewerbung wird per Mail bestätigt. Solltest du keine Mail erhalten, kannst du davon ausgehen, dass deine Bewerbung nicht bei uns angekommen ist. In diesem Fall kontaktiere bitte info@zuerichphotoslam.ch.
Nominierung der 10 Finalisten
Nach Ablauf der Einsendefrist am 31. August 2019 führt eine Jury ein anonymes Auswahlverfahren durch und wählt dabei die 10 besten Bildern aus allen Einsendungen aus. Die 10 Finalisten werden durch die Light + Byte AG kontaktiert und eingeladen, auf der Bühne des Zürich PhotoSlams am 25. November 2019 im Technopark in Zürich aufzutreten.
Bühnenauftritt der Kandidatin/des Kandidaten
Für den Bühnenauftritt am 25. November 2019 im Technopark Zürich reichen die 10 Nominierten eine 2-minütige Präsentation (Video, Power Point, KeyNote oder Ähnliches) bis zum 15. Oktober 2019 ein. Der Bühnen-Auftritt der Kandidat/innen/en besteht aus einer kreativen 2-minütigen Präsentation, welche mit dem eingereichtem Bild in Zusammenhang stehen muss. Die Präsentation muss in deutscher Sprache erfolgen.
Voting durch Jury-Mitglieder und Publikum
Direkt nach der Präsentation der Kandidat/innen am 25. November 2019 bewerten das Publikum und die Jury-Mitglieder jeweils den Auftritt und das gezeigte Bild. Es werden drei Jury-Preise und ein Publikumspreis verliehen. Die Rangordnung der 1.-3. Jury-Preise ergibt sich nach den drei Kandidaten mit der höchsten Punktzahl. Der Publikumspreis erhält die Kandidatin/der Kandidat, die/der durch das Publikumsvoting die höchste Punktzahl erzielt. Bei Auslegungsfragen entscheidet die Light + Byte AG abschliessend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner/innen werden direkt am Event-Abend des 25. November 2019 bekanntgegeben.
Verpflichtung der nominierten Kandidatin/des nominierten Kandidaten
Die Bewerber verpflichten sich, bei einer Nominierung mit einem Bühnenauftritt am 25. November 2019 im Technopark Zürich teilzunehmen.
Nicht Antreten eines Finalisten
Sollte ein/e Finalist/in aus unvorhersehbaren Gründen nicht am 25. November 2019 auf der Zürich PhotoSlam Bühne im Technopark Zürich auftreten können, verfällt die Teilnahme und die Kandidatin/der Kandidat wird nicht bewertet. Es steht der Jury offen, eine/n weitere/n Kandidat/in/en einzuladen.
Recht am eigenen Bild
Die Light + Byte AG wird während des Zürich PhotoSlam Bild- und Videoaufnahmen von den Kandidaten, aber auch von den Zuschauern erstellen. Diese Aufnahmen können von Light + Byte und den Sponsoren für zukünftige Werbe- und Marketingmassnahmen (print und online) verwendet werden.
Annulation des Events/Wettbewerbs
Die Light + Byte AG behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem technische oder juristische Gründe die Durchführung des Wettbewerbs erschweren, beeinflussen oder verunmöglichen. Zudem übernimmt die Light + Byte AG keine Haftung für den Fall, dass es bei der Registrierung und dem Teilnahmeformular zu technischen Problemen kommt und die Teilnahme an der Verlosung infolgedessen nicht möglich ist.
Rechtliches
Die Gewinnzuteilung kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt das Schweizer Recht. Zürich, der 20. Mai 2019.